👁️Aufsicht und Schießleitung
- Schützinnen und Schützen ist die Ausübung des Schießsports nur in Anwesenheit einer verantwortlichen, vom Verein bestellten Aufsichtsperson (Standaufsicht) gestattet. Die Aufsicht darf selbst nicht am Schießen teilnehmen.
- Bei allen Schießen muss immer eine Standaufsicht auf dem Schießstand anwesend sein.
- Die Schießleitung sowie die Standaufsicht haben jegliche Weisungsbefugnis gegenüber allen Schützinnen und Schützen auf dem Schießstand, wenn diese sich nicht an die geltenden Regeln und Bestimmungen halten.
- Die Namen der Schießleitung sowie der einzelnen Standaufsichten müssen immer an der Aufsichtstafel sichtbar ausgehängt sein.
📜Zugelassene Sportgeräte und Munition
- Auf den Schießständen darf nur mit Sportgeräten und Munition geschossen werden, die durch die Standerlaubnis (Ordnungsamt) für den jeweiligen Schießstand zugelassen sind.
- Auf den Schießständen darf nur mit Blei- oder Teilmantelgeschossen geschossen werden.
Zugelassene Waffen- und Munitionsarten
Raumschießanlage
Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Druckgas, Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden
(Lang- und Kurzwaffen)
– Bleikelchgeschossen (Diabolos) im Kaliber 4,5 mm –
Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten (Zentralfeuer- Randfeuerzündung) geschossen werden:
Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) zulässig!
(keine Vorderladerwaffen zugelassen)
(siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG)
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.
Teiloffener Stand
Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden:
Waffen für Randfeuerpatronenmunition
(Lang- und Kurzwaffen)
handelsübliche Munition mit Bleigeschossen im Kaliber .22 lfB
Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) ist verboten.
🎯Umgang mit Sportgeräten und Ablauf
- Die Sportgeräte dürfen nur auf Anweisung der Standaufsicht aus ihren Futteralen entnommen und wieder eingepackt werden, wenn es von der Standaufsicht erlaubt wird.
- Sportgeräte werden grundsätzlich nur auf den Schießständen ein- bzw. ausgepackt. Während des Transportes müssen die Sportgeräte vor dem Zugriff Dritter gesichert sein.
- Alle Sportgeräte, die sich nicht in einem Futteral befinden, müssen für Dritte klar ersichtlich als entladen erkennbar sein: Trommel bei Revolvern ausgeschwenkt, alle Feuerwaffen mit einem roten Sicherheitsfähnchen, Luftdruckwaffen mit geöffnetem Verschluss bzw. offenem Spannhebel und mit einer roten Sicherheitsschnur oder einer Schussfestenkappe über der Mündung versehen.
- Die Sportgeräte dürfen erst auf Anweisung der Schießleitung oder der Standaufsicht geladen werden.
- Das Vornehmen von Zielübungen und das Laden von Sportgeräten ist nur auf den dafür vorgesehenen Schießständen erlaubt, und zwar mit zum Kugelfang gerichteten Läufen.
- Alle Übungen dürfen nur mit Erlaubnis der Schießleitung oder der Standaufsicht durchgeführt werden.
- Nach jeder Schießveranstaltung ist der Schießstand zu reinigen und in ein Reinigungsbuch mit Datum und Unterschrift einzutragen.
- Geladene Sportgeräte dürfen grundsätzlich nicht aus der Hand gelegt werden.
🔫Wann gilt ein Sportgerät als geladen?
Ein Sportgerät gilt als geladen, wenn:
- sich ein Geschoss bzw. eine Patrone im Lauf oder im Patronenlager befindet,
- ein Magazin eingeführt ist, unabhängig davon, ob der Verschluss offen oder geschlossen ist,
- die Trommel eingeklappt ist, unabhängig davon, ob der Hahn gespannt ist,
- der Verschluss eines Sportgerätes geschlossen ist, unabhängig davon, ob sich ein Geschoss im Lauf befindet.
🦺Schutzausrüstung
- Zum Schutz vor Gehörschäden ist auf allen Schießständen und bei allen Disziplinen ein Gehörschutz zu tragen.
- Zum Schutz vor Augenverletzungen ist beim Schießen von Zentralfeuerwaffen (Großkaliber) eine Schutzbrille (keine Sehbrille) zu tragen.
- Zum Schutz vor Fußverletzungen ist beim Schießen von Feuerwaffen festes Schuhwerk zu tragen.
🗣️Verhalten auf dem Schießstand
- Bei Sicherheitsabfragen („Sicherheit?“) durch die Standaufsicht hat jede Schützin und jeder Schütze mit „Sicherheit“ zu antworten, wenn dies nicht möglich ist, mit „Nein“.
- Bei einer Ladehemmung oder einer sonstigen Störung ist die Standaufsicht zu verständigen. Die Sportgeräte müssen mit zum Kugelfang gerichteter Mündung entladen werden und dürfen nicht aus der Hand gelegt werden.
- Alleine zu schießen ist ausnahmslos untersagt.
- Die Verwendung von Druckluftkartuschen, die älter als 10 Jahre sind, ist strengstens verboten.
🚗Transport und Veranstaltungen
- Beim Transport von Waffen und Munition ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Munition nicht mit dem Sportgerät zusammen transportiert wird. Des Weiteren sind die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Munition und Waffen einzuhalten.
- Bei Veranstaltungen auf dem Gelände des Schützenvereins muss immer sichergestellt sein, dass mindestens ein Ersthelfer anwesend ist. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung in ausreichender Zahl mit den vorgehaltenen Löschmitteln vertraut sind.
🚫Verbote
- Das Rauchen und die Einnahme von berauschenden Mitteln ist auf den Schießständen verboten.
- Während des Schießens ist der Konsum von Alkohol verboten.